Skiurlaub in Ötztal - Winterurlaub Tirol / Österreich Skiurlaub in Sölden - Winterurlaub Tirol / Österreich Skiurlaub in Obergurgl - Winterurlaub Tirol / Österreich

SAISONSZEITEN

Die folgenden Saisonszeiten sind eine Richtlinie des Tourismusverbandes. Die einzelnen Betriebe sind jedoch nicht daran gebunden (Abweichungen möglich!).

Saisonszeiten VORDERES ÖTZTAL:

 

Winter Hauptsaison:
23.03.2013 - 05.04.2013
Winter Nebensaison:
06.04.2013 - 14.04.2013
Frühling: 15.04.2013 - 14.06.2013
Sommer Nebensaison:
15.06.2013 - 05.07.2013
Sommer Hauptsaison:
06.07.2013 - 30.08.2013
Sommer Nebensaison:
31.08.2013 - 13.10.2013
Herbst/Vorwinter: 14.10.2013 - 13.12.2013

ÖSTERREICHISCHE HOTELVERTRAGSBEDINGUNGEN

Die (allgemeinen) Österreichischen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen.

PDF Datei, ~160kB 

 

REISERÜCKTRITT-, REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Informationen zur Reiserücktritt-, Reiseabbruchversicherung zum Downloaden.

PDF Datei, ~20kB

 

ORTSTAXE Allgemein

Die Ortstaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben, und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Instandhaltung der Wege, Skibus, Loipenbetreuung, Beschilderung, etc.
 
Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.


ORTSTAXE
Die Ortstaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben, und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Instandhaltung der Wege, Skibus, Loipenbetreuung, Beschilderung, etc. Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Ötztal Tourismus wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung
1) in der Wintersaison
a) Haiming/Ochsengarten, Sautens, Oetz, Längenfeld +Gries mit € 1,90
b) Sölden mit € 2,10
c) Obergurgl-Hochgurgl mit € 2,60
d) Umhausen-Niederthai mit € 1,90
2) in der Sommersaison
a) Haiming/Ochsengarten + Sautens mit € 1,60
b) in der Gemeinde Oetz mit € 1,70
c) Sölden +Obergurgl-Hochgurgl mit € 1,30
d) Umhausen, Längenfeld + Gries mit € 1,90
festgesetzt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ötztal Tourismus

AGB - Ötztal Tourismus

Deutsch
Englisch

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REGIONSPLAN

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WANDERTHEATER FRIEDL

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Lage und Anreise

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